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   VGH Bayern, 21.12.2011 - 9 CS 11.1547   

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VGH Bayern, 21.12.2011 - 9 CS 11.1547 (https://dejure.org/2011,59827)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.12.2011 - 9 CS 11.1547 (https://dejure.org/2011,59827)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Dezember 2011 - 9 CS 11.1547 (https://dejure.org/2011,59827)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Rechtsbehelf einer Nachbargemeinde gegen ein Einzelbauvorhaben (hier: Elektrofachmarkt mit einer Grundfläche von 1.060 m² und einer Verkaufsfläche unter 800 m²) Nachbarrechtsbehelf; vorläufiger Rechtsschutz; "gewachsenes" Einkaufszentrum; großflächiger ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 27.04.1990 - 4 C 16.87

    Begriff des "Einkaufszentrums" im Sinne des § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauNVO

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2011 - 9 CS 11.1547
    Dies erfordert insbesondere eine deutliche Abgrenzung des Einkaufszentrums von einer bloßen Ansammlung von Läden, die sich in Ausübung jeweils zulässiger baulicher Nutzungen in einem Gebiet entwickelt haben und welche der Verordnungsgeber in § 11 Abs. 3 BauNVO nicht erfassen will (so ausdrücklich BVerwG vom 27.4.1990 Az. 4 C 16/87, juris RdNr. 20).

    Die schon bestehende herausgehobene Attraktivität des vorhandenen großflächigen Betriebs auf die in räumlicher Konzentration hinzukommenden weiteren Betriebe lässt diese noch nicht zu Teilen eines einheitlichen Einkaufszentrums werden (so BVerwG vom 27.4.1990, a.a.O., RdNr. 19).

    Bei Zugrundelegung der nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für ein Einkaufszentrum maßgeblichen Kriterien (räumliche Konzentration von Einzelhandelsbetrieben verschiedener Art und Größe in einem Gebäudekomplex; aus der Sicht der Kunden aufeinander bezogenes Erscheinungsbild der einzelnen Betriebe, vgl. BVerwG vom 12.7.2007 Az. 4 B 29/07, juris RdNr. 3; vom 1.8.2002 Az. 4 C 5/01, juris RdNr. 24; vom 27.4.1990 Az. 4 C 16/87, juris RdNr. 18 ff.) kann der Senat aufgrund einer summarischen Gesamtbewertung aller maßgeblichen Umstände anhand der vorgelegten Akten (insbesondere Lichtbilder, Lagepläne, Tabellen, Genehmigungsakten der bestehenden Betriebe) keine hinlänglichen Gründe dafür erkennen, dass das Vorhaben Teil eines Einkaufszentrums wäre.

  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2011 - 9 CS 11.1547
    Bei Zugrundelegung der nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für ein Einkaufszentrum maßgeblichen Kriterien (räumliche Konzentration von Einzelhandelsbetrieben verschiedener Art und Größe in einem Gebäudekomplex; aus der Sicht der Kunden aufeinander bezogenes Erscheinungsbild der einzelnen Betriebe, vgl. BVerwG vom 12.7.2007 Az. 4 B 29/07, juris RdNr. 3; vom 1.8.2002 Az. 4 C 5/01, juris RdNr. 24; vom 27.4.1990 Az. 4 C 16/87, juris RdNr. 18 ff.) kann der Senat aufgrund einer summarischen Gesamtbewertung aller maßgeblichen Umstände anhand der vorgelegten Akten (insbesondere Lichtbilder, Lagepläne, Tabellen, Genehmigungsakten der bestehenden Betriebe) keine hinlänglichen Gründe dafür erkennen, dass das Vorhaben Teil eines Einkaufszentrums wäre.

    Dies kann z.B. bei der Genehmigung eines Vorhabens auf der Grundlage des § 35 Abs. 2 BauGB zu bejahen sein (vgl. BVerwG vom 15.12.1989 Az. 4 C 36/86, juris = BVerwGE 84, 209 - Schlachthof; vom 1.8.2002 Az. 4 C 5/01 = BVerwGE 117, 25 - FOC Zweibrücken).

  • BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 14.04

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Großflächigkeit; Verkaufsfläche;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2011 - 9 CS 11.1547
    Vielmehr stellt das Vorhaben im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts einen eigenständigen Betrieb dar (vgl. BVerwG, Urteile vom 24.11.2005 Az. 4 C 14/04, juris RdNr. 3 und Az. 4 C 8/05, juris RdNr. 10).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind Einzelhandelsbetriebe großflächig im Sinne von § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO, wenn sie eine Verkaufsfläche von 800 m² überschreiten (BVerwG vom 24.11.2005 a.a.O., juris RdNrn. 12 ff.; ebenso Urteile vom 24.11.2005 Az. 4 C 14/04, juris RdNr. 18, und Az. 4 C 8/05, juris).

  • BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 8.05

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Großflächigkeit; Verkaufsfläche;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2011 - 9 CS 11.1547
    Vielmehr stellt das Vorhaben im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts einen eigenständigen Betrieb dar (vgl. BVerwG, Urteile vom 24.11.2005 Az. 4 C 14/04, juris RdNr. 3 und Az. 4 C 8/05, juris RdNr. 10).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind Einzelhandelsbetriebe großflächig im Sinne von § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO, wenn sie eine Verkaufsfläche von 800 m² überschreiten (BVerwG vom 24.11.2005 a.a.O., juris RdNrn. 12 ff.; ebenso Urteile vom 24.11.2005 Az. 4 C 14/04, juris RdNr. 18, und Az. 4 C 8/05, juris).

  • BVerwG, 12.07.2007 - 4 B 29.07

    Begriff des "Einkaufszentrums" i.S. von § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauNVO

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2011 - 9 CS 11.1547
    Bei Zugrundelegung der nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für ein Einkaufszentrum maßgeblichen Kriterien (räumliche Konzentration von Einzelhandelsbetrieben verschiedener Art und Größe in einem Gebäudekomplex; aus der Sicht der Kunden aufeinander bezogenes Erscheinungsbild der einzelnen Betriebe, vgl. BVerwG vom 12.7.2007 Az. 4 B 29/07, juris RdNr. 3; vom 1.8.2002 Az. 4 C 5/01, juris RdNr. 24; vom 27.4.1990 Az. 4 C 16/87, juris RdNr. 18 ff.) kann der Senat aufgrund einer summarischen Gesamtbewertung aller maßgeblichen Umstände anhand der vorgelegten Akten (insbesondere Lichtbilder, Lagepläne, Tabellen, Genehmigungsakten der bestehenden Betriebe) keine hinlänglichen Gründe dafür erkennen, dass das Vorhaben Teil eines Einkaufszentrums wäre.

    Auch soweit die Antragstellerin mit Blick auf das für ein Einkaufszentrum weiter erforderliche Merkmal, dass "die einzelnen Betriebe aus der Sicht der Kunden als aufeinander bezogen, als durch ein räumliches Konzept und durch Kooperation miteinander verbunden in Erscheinung treten" (BVerwG vom 12.7.2007 Az. 4 B 29/07, juris RdNr. 3), rügt, das Verwaltungsgericht habe die Rolle der Firma BEM nicht zutreffend gewürdigt, lässt sich daraus für die planungsrechtliche Beurteilung des streitgegenständlichen Vorhabens nichts Gegenteiliges ableiten.

  • BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 10.04

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Großflächigkeit; Verkaufsfläche;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2011 - 9 CS 11.1547
    Das Merkmal der Großflächigkeit hat neben dem zweiten in dieser Vorschrift genannten Merkmal, nämlich der Bezeichnung bestimmter städtebaulicher Auswirkungen, eigenständige Bedeutung (vgl. BVerwG vom 24.11.2005 Az. 4 C 10/04, juris RdNr. 13 = BVerwGE 124, 364).
  • BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2011 - 9 CS 11.1547
    Dies kann z.B. bei der Genehmigung eines Vorhabens auf der Grundlage des § 35 Abs. 2 BauGB zu bejahen sein (vgl. BVerwG vom 15.12.1989 Az. 4 C 36/86, juris = BVerwGE 84, 209 - Schlachthof; vom 1.8.2002 Az. 4 C 5/01 = BVerwGE 117, 25 - FOC Zweibrücken).
  • BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 34.86

    Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben in einem Mischgebiet; Unzulässigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2011 - 9 CS 11.1547
    Es steht daher außer Frage, dass zwischen dem Vorhaben und dem benachbarten REWE-Markt (oder sonstigen bestehenden Fachmärkten) keine sog. "Funktionseinheit" (zu diesem Begriff vgl. BVerwG vom 4.5.1988 Az. 4 C 34/86, juris RdNr. 23 = BVerwGE 79, 309) angenommen werden kann, die dazu führen würde, das Vorhaben als Bestandteil eines zumindest großflächigen Einzelhandelsbetriebs im Sinne des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO anzusehen.
  • VGH Bayern, 25.04.2002 - 2 CS 02.121
    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2011 - 9 CS 11.1547
    Verbindendes Element der unterschiedlichen Fallgestaltungen ist also letztlich, dass die Gemeinde unter Verstoß gegen das interkommunale Abstimmungsgebot rechtswidrig "die Weichen in Richtung Zulassung des Vorhabens" gestellt hat (vgl. Hoffmann NVwZ 2010, 738 m.w.N.; BayVGH vom 25.4.2002 Az. 2 CS 02.121, juris RdNr. 9 m.w.N.).
  • VG Würzburg, 17.04.2012 - W 4 K 11.187

    1) Zur Klagebefugnis einer Nachbargemeinde gegen die Baugenehmigung zur

    Die hiergegen von der Klägerin erhobene Beschwerde (Az.: 9 CS 11.1547) wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof München mit Beschluss vom 21. Dezember 2011 zurück.

    Die Kammer hat die Bauakten des Landratsamts Miltenberg über die im Gebiet "Seehecke" vorhandenen Einzelhandelsbetriebe sowie die Gerichtsakte des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Verfahren Az.: 9 CS 11.1547 beigezogen.

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 21. Dezember 2011 (Az.: 9 CS 11.1547) diese Einschätzung bestätigt und insoweit ausgeführt:.

    Mit Beschluss vom 21. Dezember 2011 (Az.: 9 CS 11.1547) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ausgeführt:.

    Des Weiteren ist auch ein Verstoß gegen das interkommunale Abstimmungsgebot des § 2 Abs. 2 BauGB nicht ersichtlich, wie bereits der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 21. Dezember 2011 (Az.: 9 CS 11.1547) dargelegt hat:.

    Schließlich hat auch die zwischenzeitlich von der Fa. B. eingereichte Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Elektrofachmärkten auf das Verfahren keine Auswirkung, wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 21. Dezember 2011 (Az.: 9 CS 11.1547) ausgeführt hat:.

  • VG München, 22.10.2019 - M 1 K 18.1276

    Erfolgreiche Klage einer Nachbargemeinde gegen ein "gewachsenes" Einkaufszentrum

    Es besteht in Rechtsprechung und Literatur inzwischen Einigkeit darüber, dass sich eine Nachbargemeinde unter Berufung auf § 2 Abs. 2 BauGB auch gegen eine Einzelgenehmigung für ein Bauvorhaben wehren kann (vgl. BVerwG, U.v. 1.8.2002 - 4 C 5.01 - BVerwGE 117, 25; U.v. 11.2.1993 - 4 C 15.92 - NVwZ 1994, 285; U.v. 15.12.1989 - 4 C 36.86 - BVerwGE 84, 209; BayVGH, B.v. 21.12.2001 - 9 CS 11.1547 - juris Rn. 27; Uechtritz, NVwZ 2003, 176).

    Denn es liegt auf der Hand, dass ein sich aus § 2 Abs. 2 BauGB ergebendes Bedürfnis nach Abstimmung und planerischer Koordinierung zwischen den betreffenden Gemeinden nicht nur dann einer Genehmigung entgegensteht, wenn überhaupt nicht geplant worden ist, sondern auch dann, wenn etwas anderes als das abstimmungsbedürftige Vorhaben geplant worden ist und deshalb dessen Auswirkungen weder mit den benachbarten Gemeinden abgestimmt noch abgewogen worden sind (vgl. BVerwG, B.v. 22.12.2009 - 4 B 25.09 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 21.12.2011 - 9 CS 11.1547 - juris Rn. 27).

    Die Annahme von Einkaufszentren erscheint nur dann gerechtfertigt, wenn bei ihnen davon auszugehen ist, dass sie vom Anlagentyp her ebenfalls mit den in § 11 Abs. 3 Satz 2 BauNVO genannten nachteiligen städtebaulichen Auswirkungen verbunden sind (vgl. BayVGH, B.v. 21.12.2011 - 9 CS 11.1547 - juris Rn. 18).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist jedoch anerkannt, dass sich Nachbargemeinden in Einzelfällen auch gegen Einzelbauvorhaben wenden können, so unter anderem bei Genehmigungsentscheidungen nach § 35 Abs. 2 BauGB (vgl. BVerwG, U.v. 1.8.2002 - 4 C 5.01 -, BVerwGE 117, 25) und in Fällen, in denen ein wirksamer Bebauungsplan existiert, dessen Festsetzungen aber etwas anderes als das abstimmungsbedürftige Vorhaben zulassen (vgl. BVerwG, B.v. 22.12.2009 - 4 B 25.09 - BauR 2010, 740; BayVGH, B.v. 21.12.2011 - 9 CS 11.1547 - juris Rn. 27; OVG MV, U.v. 5.11.2008 - 3 L 281/03 - BauR 2009, 1399).

  • VG Stuttgart, 21.10.2020 - 15 K 10385/18
    Es besteht in Rechtsprechung und Literatur inzwischen Einigkeit darüber, dass sich eine Nachbargemeinde unter bestimmten Voraussetzungen unter Berufung auf § 2 Abs. 2 BauGB grundsätzlich auch gegen eine Einzelgenehmigung für ein Bauvorhaben wehren kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 01.08.2002 - 4 C 5.01 -, juris, vom 11.02.1993 - 4 C 15.92 -, juris Rn. 26 und vom 15.12.1989 - 4 C 36.86 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.11.2017 - 5 S 1003/16 -, juris Rn. 49 f., Beschluss vom 13.04.2016 - 3 S 337/16 -, NVwZ-RR 2016, 673 [673] und Urteil vom 27.09.2007 - 3 S 2875/06 -, juris Rn. 24; BayVGH, Beschlüsse vom 25.04.2002 - 2 CS 02.121 -, juris Rn. 9 und vom 21.12.2001 - 9 CS 11.1547 -, juris Rn. 27 m. w. N.; Thüringer OVG, Beschluss vom 20.12.2004 - 1 EO 1077/04 -, juris Rn. 31; zur Voraussetzung der Rechtswidrigkeit der Zulassungsentscheidung nach der jeweiligen Genehmigungsschranke Uechtritz, in: BeckOK, BauGB, Stand: 01.08.2020, § 2, Rn. 53 ff.; siehe hierzu auch Schrödter/Wahlhäuser, in: Schrödter, Baugesetzbuch, 9. Auflage 2019, § 2, Rn. 105 ff.; Hoffmann, NVwZ 2010, 738 [739 ff.]; Uechtritz, NVwZ 2003, 176; a. A. Kment, NVwZ 2010, 996 [1001 ff.]).
  • VGH Bayern, 16.11.2022 - 9 ZB 22.1256

    Vorbescheid für Einzelhandelsbetrieb - gewachsenes Einkaufszentrum

    Zudem könne im ländlichen Raum die typische Sogwirkung eines Einkaufszentrums auch schon bei geringerer Verkaufsfläche erreicht werden (vgl. Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauNVO, Stand Februar 2022, § 11 Rn. 50; Bischopink in Bönker/Bischopink, BauNVO, 2. Aufl. 2018, § 11 Rn. 90; vgl. auch BayVGH, B.v. 21.12.2011 - 9 CS 11.1547 - juris Rn. 18; OVG RhPf, U.v. 3.11.2011 - 1 A 10270/11 - juris Rn. 54).
  • VG Ansbach, 17.11.2021 - AN 17 K 20.01448

    Vorbescheid zur Errichtung eines Einzelhandelsbetriebs

    Die Annahme eines Einkaufszentrums ist daher nur dann gerechtfertigt, wenn bei ihm davon auszugehen ist, dass es vom Anlagentyp her ebenfalls mit den in § 11 Abs. 3 Satz 2 BauNVO genannten nachteiligen städtebaulichen Auswirkungen verbunden ist (vgl. BayVGH, B.v. 21.12.2011 - 9 CS 11.1547 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 26.04.2021 - 1 ZB 20.698

    Erfolgloser Antrag auf Berufungszulassung: Begriff eines Einkaufszentrums bzw.

    So kann eine Verletzung des Abstimmungsgebots bei der Genehmigung eines Vorhabens auf der Grundlage des § 35 Abs. 2 BauGB zu bejahen sein (vgl. BVerwG, U.v. 1.8.2002 - 4 C 5.01 - BVerwGE 117, 25; U.v. 15.12.1989 - 4 C 36.86 - BVerwGE 84, 209; BayVGH, B.v. 21.12.2011 - 9 CS 11.1547 - juris Rn. 27; OVG RhPf, U.v. 3.11.2011 - 1 A 10270/11 - BauR 2012, 206).
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